Es begab sich zu einer Zeit in der die Justiz zur Verhinderung der Zunahme ungesetzlicher Vergehen hart durchgreifen musste. So waren im beschriebenen Fall drei Männer des Vergehens der Vergewaltigung angeklagt.
Der Richter, ein besonnener Mensch, bat den ersten Angeklagten, er solle den Vorgang mit seinen Worten schildern. Der tat wie ihm geheißen, wiederholte aber häufig, dass er völlig unschuldig sei. Was bei dem Richter nicht auf Gegenliebe traf. Sein Urteilsspruch lautete zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Der zweite Beschuldigte wurde ebenfalls aufgerufen, das Vergehen doch aus seiner Sicht zu schildern. Gesagt, getan, auch er wies ständig darauf hin völlig unschuldig zu sein. Die beiden Angeklagten seien ihm unbekannt. Der inzwischen verärgerte Richter verlor die Geduld. Sein Urteil: Zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Jetzt wurde der dritte, mit einem Sprachfehler, versehene Mann zur Vernehmung gerufen. Nachdem der Richter ihm das Wort erteilte, begann er stotternd mit seiner Aussage. He He Herr Ri Ri Richter i i ich bi bi bin unsch unschu unschuldig.
Der Richter verlor die Geduld und schrie, raus, weg mit ihm, ich kann es nicht mehr hören. Vor dem Gerichtsgebäude aber warteten die beiden anderen Verurteilten auf ihn. Sie fragten neugierig wie hoch denn seine Strafe wäre. Auf seine Antwort, er wäre nicht bestraft worden, fragten sie wie er das gemacht hat.
Seine Antwort: Re Re Reden muss ma ma man kö können.
also Deine Kurzgeschichte finde ich Klasse. In gewisser Weise ist Sie auch humorvoll, auf den Gedanken, dass der Stotterer gute Karten hat, muss man erst mal kommen
ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Richter auch Menschen sind und das es auch bei schweren Vergehen zu Fehlurteilen kommen kann. Eigentlich steht die Satire im Vordergrund.
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